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Was zahlt meine
Krankenkasse?

Hörgeräte werden von der Krankenkasse bezuschusst. Mit unserem Kassenrechner erfahren Sie in wenigen Klicks, welchen Zuschuss Sie erwarten können – für gesetzlich und privat Versicherte.

Krankenkassen-Zuschuss für Hörgeräte berechnen

So funktioniert der Festzuschuss

Der gesetzliche Zuschuss für Hörgeräte – einfach erklärt.

Gesetzliche Krankenkasse

GKV-Festzuschuss

685,50 €

Festzuschuss pro Hörgerät (2025)

  • Gilt für jedes Ohr einzeln – bei beidseitiger Versorgung also bis zu 1.371 €
  • Kassengeräte ab 0 € Eigenanteil verfügbar (nur 10 € gesetzliche Zuzahlung)
  • Voraussetzung: Verordnung vom HNO-Arzt
  • Alle 6 Jahre erneuter Anspruch auf Versorgung

Private Krankenversicherung

Individuelle Leistungen

Tarifabhängig

Oft deutlich höhere Zuschüsse

  • Zuschuss abhängig von Ihrem Tarif – häufig 1.000–3.000 € pro Ohr
  • Manche Tarife übernehmen 100 % der Kosten
  • Wir helfen Ihnen, die Leistungen Ihres Tarifs zu prüfen
  • Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer PKV

Was zahlt meine Krankenkasse?

Finden Sie heraus, welchen Zuschuss Ihre Krankenkasse für Hörgeräte übernimmt. Gesetzlich und privat versichert.

Wird in Kürze freigeschaltet

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab

Bei Heller Hören müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse – von der Beantragung über die Genehmigung bis zur Abrechnung.

Sie zahlen nur Ihren persönlichen Eigenanteil. Bei einem Kassengerät sind das lediglich 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Hörgerät.

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Wir beraten Sie transparent zu allen Kosten.

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