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Was zahlt meine
Krankenkasse?
Hörgeräte werden von der Krankenkasse bezuschusst. Mit unserem Kassenrechner erfahren Sie in wenigen Klicks, welchen Zuschuss Sie erwarten können – für gesetzlich und privat Versicherte.
So funktioniert der Festzuschuss
Der gesetzliche Zuschuss für Hörgeräte – einfach erklärt.
Gesetzliche Krankenkasse
GKV-Festzuschuss
685,50 €
Festzuschuss pro Hörgerät (2025)
- Gilt für jedes Ohr einzeln – bei beidseitiger Versorgung also bis zu 1.371 €
- Kassengeräte ab 0 € Eigenanteil verfügbar (nur 10 € gesetzliche Zuzahlung)
- Voraussetzung: Verordnung vom HNO-Arzt
- Alle 6 Jahre erneuter Anspruch auf Versorgung
Private Krankenversicherung
Individuelle Leistungen
Tarifabhängig
Oft deutlich höhere Zuschüsse
- Zuschuss abhängig von Ihrem Tarif – häufig 1.000–3.000 € pro Ohr
- Manche Tarife übernehmen 100 % der Kosten
- Wir helfen Ihnen, die Leistungen Ihres Tarifs zu prüfen
- Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer PKV
Was zahlt meine Krankenkasse?
Finden Sie heraus, welchen Zuschuss Ihre Krankenkasse für Hörgeräte übernimmt. Gesetzlich und privat versichert.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab
Bei Heller Hören müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse – von der Beantragung über die Genehmigung bis zur Abrechnung.
Sie zahlen nur Ihren persönlichen Eigenanteil. Bei einem Kassengerät sind das lediglich 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Hörgerät.
Wir beraten Sie transparent zu allen Kosten.